Das Finanzausgleichgesetz verpflichte die neuen Länder, die Sonderhilfen für den Abbau "teilungsbedingter Sonderlasten" einzusetzen.
( Quelle: Handelsblatt vom 13.09.2005)
In allen anderen Ländern fließen die anteiligen Mittel aus dem jährlich 10,5 Milliarden Euro umfassenden Topf nur zum Teil in den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten oder zu den bedürftigen Kommunen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 27.11.2003)
Bund, Länder und vor allem die Sozialversicherungen tragen jährlich rund 90 Milliarden Euro so genannter teilungsbedingter Lasten für Ostdeutschland.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.03.2005)