teilungswilligen

  1. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich nämlich, daß sich für den teilungswilligen Grundstückseigentümer immerhin eine Lösung finden läßt, während sich eben dieser Ausweg für den Mieterschutz äußerst nachteilig auswirken kann: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)