Fehlt es nämlich an einem solchen geregelten Liquidationsverfahren, so entfällt der innere Grund für die teleologische Reduktion des § 613 a, da Friktionen mit anderweitigen gesetzl. Abwicklungsmechanismen nicht zu erwarten sind. Diesen wesentl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Das individuelle Handeln ist ohne teleologische Qualität und erfüllt in seiner Summe doch einen höchsten Zweck.
( Quelle: Die Zeit (28/2002))