Die Behauptung, das geltende Ausländerrecht biete bereits genügend Möglichkeiten zur Ausweisung von terrorverwobenen Gefährdern, ist jedenfalls falsch, wie nun selbst Otto Schily und Dieter Wiefelspütz nach langem Zögern einräumen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.03.2004)