terrorverwobenen

  1. Die Behauptung, das geltende Ausländerrecht biete bereits genügend Möglichkeiten zur Ausweisung von terrorverwobenen Gefährdern, ist jedenfalls falsch, wie nun selbst Otto Schily und Dieter Wiefelspütz nach langem Zögern einräumen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.03.2004)