Wenn ein Patient aber nicht therapiefähig sei, dürfe er auch keinen Freigang erhalten, begründete die Vorsitzende Richterin Ulrike Phieler-Morbach den Schuldspruch.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.05.2005)
Ein großer Prozentsatz der Täter ist nicht therapiefähig und auch nicht willig.
( Quelle: DIE WELT 2001)