Es sei unsinnig, einen therapiewilligen Straftäter einfach "wegzusperren", um ihn später nach der Haft ohne Therapie zu entlassen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Auf die Frage des Richters, ob er denn keine Skrupel gehabt habe, die therapiewilligen Gefangenen in Versuchung zu führen, erwiderte er damals: Gemessen an der Gesamtdimension des Drogenhandels in Tegel sei sein Beitrag gering gewesen.
( Quelle: TAZ 1997)