In einer Begriffsbestimmung wird unter anderem festgesetzt, daß als Embryo die Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an und jede abgespaltene und teilungsfähige totipotente Embryonalzelle gilt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dabei entsteht eine neue totipotente Zelle, die sich analog einer befruchteten Eizelle zur Blastozyste entwickeln kann.
( Quelle: Die Welt Online vom 01.11.2003)