triftigen

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  1. Kündigungsschutzprozesses durch den Arbeitnehmer ohne triftigen Grund die Wirkung einer nach § 209 BGB die Verjährung unterbrechenden Zahlungsklage wegen Verzugslohnansprüchen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Dafür, dass das so ist, gibt es keinen triftigen Grund. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.08.2003)
  3. Stimmt der Vermieter ohne triftigen Grund der Untervermietung nicht zu, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.04.2004)
  4. Das ist ein prinzipiell jedem zustehendes Recht und sollte nicht ohne triftigen Grund eingeschränkt werden. ( Quelle: Die Welt vom 28.06.2005)
  5. Die verschärften Kontrollen haben aber ihren triftigen Grund. ( Quelle: Die Zeit (15/2002))
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