Die Ast. ist als Rechtsnachfolgerin der Firma B.-AG, die den trinkwassergefährdenden Roheisenabfall erzeugt und auf der altlastenverdächtigen Fläche abgelagert ist, ermessensfehlerfrei zur verlangten Vorbereitung der Sanierung herangezogen worden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)