umfangreichen

  1. Um während einer Qualifizierung das "innovative Arbeitslosengeld" zu bekommen, muß man keinen umfangreichen Papierkrieg führen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Initiator der umfangreichen Schau ist die Bundesbaugesellschaft Berlin. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Die Neu-Isenburger Lufthansa-Tochter, die im VISA-Acquiring bereits seit 1997 mit der Dresdner Bank kooperiert, weitet ihren umfangreichen Service für die Visa-Akzeptanz nun auch auf die Eurocard-Akzeptanz aus. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  4. Angesichts der großen Anzahl von Kandidaten und entsprechend umfangreichen Stimmzetteln sowie der hohen Analphabetenrate ließen sich lange Wartezeiten kaum vermeiden. ( Quelle: Handelsblatt vom 19.09.2005)
  5. Die umfangreichen Beweisanträge umfassen nach Berechnungen des Auswärtigen Amtes rund 47 000 Aktenordner: 40 000 kämen aus dem AA, jeweils rund 3000 aus dem Bundesinnenministerium und dem Bundesgrenzschutz, 1000 aus anderen Behörden. ( Quelle: Die Welt vom 21.01.2005)
  6. Auch das amerikanische Pendant (Physicains steht für "Humanmediziner") bietet umfangreichen Zugriff auf Fachinformationen, in Intranets organisierten Foren von ärztlichen Vereinigungen und Pharma-Herstellern sowie auf spezielle Lernprogramme. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  7. Dennoch gilt Bewag nicht zuletzt wegen seines umfangreichen Immobilienbesitzes - 250 Grundstücke auf 310 Hektar im ganzen Stadtgebiet - als lohnende Investition. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  8. In einem umfangreichen Gutachten schrieb er: "Vielmehr ist die Schlußfolgerung, daß der Präsident über die Autorität verfügt, sich vom internationalen Gewohnheitsrecht zu lösen, mit dem eigentlichen Sinn des Völkerrechts zu vereinbaren. ( Quelle: FREITAG 1999)
  9. Der bekl. Landkreis hat Klageabweisung beantragt und erwidert, zwar habe der Kl. "besonders umfangreichen Kassenverkehr" im tarifl. Sinne zu bewältigen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Angesichts der geständigen Angeklagten und der sehr umfangreichen Anklage einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger auf eine verkürzte Beweisaufnahme. ( Quelle: Abendblatt vom 20.08.2004)