Ein formell und materiell umgestalteter § 102 GWB soll nunmehr den "besonderen Kooperationsnotwendigkeiten" der Banken und Versicherungen Rechnung tragen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nun ist sogar schon wieder von einem "Wachstumsprogramm" die Rede und von der Eröffnung umgestalteter und neuer Filialen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.09.2005)