umgestalteter

  1. Ein formell und materiell umgestalteter § 102 GWB soll nunmehr den "besonderen Kooperationsnotwendigkeiten" der Banken und Versicherungen Rechnung tragen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Nun ist sogar schon wieder von einem "Wachstumsprogramm" die Rede und von der Eröffnung umgestalteter und neuer Filialen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.09.2005)