Früher konnten die Unternehmen erst dann in den MDax aufsteigen, wenn sie zum Stichtag der turnusgemäßen MDax-Überprüfung die so genannte 110/110-Regel erfüllten, also gemessen an Börsenwert- und umsätzen zu den 110 größten Unternehmen gehörten.
( Quelle: Welt 1999)