Dort will man offensichtlich in der Auseinandersetzung mit den umzugsunwilligen Hornoern ein Stück vorankommen, denn die Zeit drängt.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Damit soll umzugsunwilligen Mitarbeitern das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst ermöglicht werden, ohne daß die bis zum Ausscheiden erworbenen Versorgungsansprüche verlorengehen.
( Quelle: Welt 1995)