unärztlich

  1. Deutsche Ärztetag folgte knapp ein Jahr später dem Verdikt und erklärte die Durchführung von heimlichen Tests für "unärztlich", weil sowohl die Schweigepflicht der Mediziner als auch das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt werde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.01.2005)