unbar

  1. Zudem würden gerade Steuern und Abgaben zum großen Teil unbar entrichtet. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Beim ausgehenden unbaren Zahlungsverkehr leitet der Eingangsbuchhalter gemäß § 105 Abs. 2 der Justizkassenordnung (JKassO) die unbar auszuführenden Auszahlungsanordnungen nach Prüfung und Abzeichnung an die Überweisungsabteilung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)