Die Beschwerde des Verlages gegen die Konfiszierung wurde abgewiesen: Dem unbefangenen Betrachter, so das Gericht, bleibe bei dieser Art der Werbung die Absicht staatsbürgerlicher Aufklärung verborgen.
( Quelle: Die Zeit (11/1974))
Er wollte von Anfang an einen "unbefangenen Umgang" mit dem Denkmal.
( Quelle: Aachener Zeitung vom 10.11.2005)
Dies sei eine Konsequenz aus dem "unbefangenen Umgang des Bundeskanzlers mit dem Parlament" in der Vertrauensfrage, sagte Jentsch der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
( Quelle: Handelsblatt vom 07.10.2005)