unbehandelbare

  1. Als Ausnahmefälle dürften nur schwerste, unbehandelbare Krankheiten und Entwicklungsstörungen des Ungeborenen gelten, verlangt die DGGG in einer Stellungnahme, die die Gesellschaft am Dienstag in Berlin debattierte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.06.2003)