Dies sei allerdings nichts Ungewöhnliches, denn dadurch solle ein unberechtigter Zutritt verhindert werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.08.2003)
Dies wäre ein unberechtigter Vorgriff, ließ das BGH verlauten.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 12.03.2003)
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben wegen unberechtigter Abrechnung von Reisekosten und Spesen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.03.2004)
Diese sei ein "total unberechtigter Eingriff in die freie Berichterstattung", sagte Außenminister Klaus Kinkel.
( Quelle: Welt 1998)