unbeteiligter

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  1. Wenn innerstaatlich Personen von Gefahren bedroht sind, dürfen die Notwehr- und Nothilfemaßnahmen, egal ob von Privatpersonen oder staatlichen Organen durchgeführt, unter keinen Umständen zulasten von Leib und Leben unbeteiligter Dritter gehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.02.2002)
  2. Nach Gründen für die Personal-Entscheidung zu suchen, blieb den Kommentatoren unbeteiligter Zeitungen überlassen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Ein unbeteiligter Gast (31) wurde vermutlich durch einen Querschläger verletzt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
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