Der in Mietdingen unbewanderte Ausländer mußte erfahren, daß die Hauseigentümerin von keiner Vermietung wußte und ihm die Wohnung auch nicht überlassen wollte.
( Quelle: TAZ 1992)
Zum anderen schätzt sie die Freiheit, die ihr das in Ausstellungsdingen unbewanderte Geschäft ließ:
( Quelle: TAZ 1990)