Sie sind andererseits aber auch nicht unentgeltl., weil sie in einem wechselseitigen, wenngleich nicht synallagmatischen Zusammenhang der familiären Unterstützungspflichten stehen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Zwar braucht der Rechtsanwaltspfleger den Prozeß nicht unentgeltl. zu führen; denn gemäß §§ 1915, 1835 Abs. 2 BGB ist ihm auch eine Vergütung zu zahlen für Dienste, die zu seinem Beruf gehören.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Bewirkung von Zustellungen und Vollstreckungshandlungen ein Gerichtsvollzieher und, insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, zur vorläufig unentgeltl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)