Lehrern wird in der Zeit des unentschuldigten Fernbleibens kein Gehalt gezahlt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Das Unternehmen hatte den Mitarbeiter während der Probezeit per Telegramm wissen lassen, dass sein Arbeitsverhältnis wegen unentschuldigten Fehlens auf einer Baustelle fristlos gekündigt werde.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.02.2001)