Als "Eintrittsgeld" in die Nato mußten Polen, Tschechien und Ungarn nicht unerhebliche Gelder mitbringen, die der Finanzierung des Krieges zugute kommen.
( Quelle: Junge Freiheit 1999)
Denn sowohl die Aufhebung der in § 2 enthaltenen Vergünstigung als auch die Ausweitung dieser Vergünstigung auf die sog. Steuerehrlichen wirft nicht unerhebliche Probleme auf.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)