unfallgeschützte

  1. Tätliche Auseinandersetzungen mit Dritten während des Unterrichts fallen nicht in die dienstliche und damit unfallgeschützte Sphäre des Lehrers, entschieden die Richter (Aktenzeichen 2 A 11630/04.OVG). ( Quelle: Spiegel Online vom 11.12.2004)