unfallversichert

  1. Angestellte sind zum Beispiel auf dem Weg ins Büro und während ihrer Arbeitszeit gesetzlich unfallversichert. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.01.2001)
  2. Wem etwa beim Stöbern in Universitäts- oder Staatsbibliotheken ein Buch auf den Kopf fällt, oder wer sich beim Hochschulsport die Gräten bricht, ist ebenfalls unfallversichert - genauso wie auf allen Wegen, die damit zusammenhängen. ( Quelle: Spiegel Online vom 18.04.2003)
  3. Wer ein Studium aufnehmen will und bis dahin noch jobben möchte, der ist ebenfalls gesetzlich unfallversichert. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  4. Studenten sind beitragsfrei unfallversichert. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.10.2004)
  5. Auch beim Betriebssport sind Mitarbeiter gesetzlich unfallversichert. ( Quelle: Abendblatt vom 29.08.2004)
  6. Auch illegale Leih- und Schwarzarbeiter seien gesetzlich unfallversichert. ( Quelle: n-tv.de vom 25.12.2005)