Während das Öffnen fremder Briefe oder das ungefragte Mitschneiden von Gesprächen ein Straftatbestand ist, bewegen sich die DNS-Labore bisher lediglich in einer rechtlichen Grauzone.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.12.2003)
Gleich danach kommen notorische Falsch-Versteher, ungefragte Ratschlag-Geber und Ideologie-Verklapper.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.03.2005)
Der ungefragte Abdruck der Briefausschnitte in der taz war darum wohl eher Ausdruck eines journalistischen Reflexes auf solch (eingebildetes) Verlangen, als bewußte, sensible Berichterstattung.
( Quelle: TAZ 1993)