Wegen ungenehmigter zweckfremder Nutzung einer Wohnung muß ein Hausverwalter 10 500 Mark Bußgeld bezahlen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
So habe er vorgeschlagen, ein Strafverfahren wegen "Steuerverkürzung" einzuleiten oder wegen ungenehmigter Kirchenauftritte so hohe Ordnungsstrafen zu verhängen, daß die beiden "zur Aufgabe ihres Ziels" bewegt würden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)