ungenehmigter

  1. Wegen ungenehmigter zweckfremder Nutzung einer Wohnung muß ein Hausverwalter 10 500 Mark Bußgeld bezahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. So habe er vorgeschlagen, ein Strafverfahren wegen "Steuerverkürzung" einzuleiten oder wegen ungenehmigter Kirchenauftritte so hohe Ordnungsstrafen zu verhängen, daß die beiden "zur Aufgabe ihres Ziels" bewegt würden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)