Ehemalige DDR-Richter, die an Verurteilungen wegen "versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts" mitgewirkt haben, sind nach einer Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) für die Übernahme als Richter ungeeignet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)