unschädl

  1. Die rechtl. Selbständigkeit gegenüber dem DGB sei unschädl., weil sämtl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Danach ist der Wechsel von einem zu einem anderen Arbeitgeber des öffentl. Dienstes im letzten Zeitjahr unschädl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)