unschädl
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Die rechtl. Selbständigkeit gegenüber dem DGB sei unschädl., weil sämtl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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Danach ist der Wechsel von einem zu einem anderen Arbeitgeber des öffentl. Dienstes im letzten Zeitjahr unschädl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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