unsorgfältige

  1. Weil aber von den Erfordernissen des § 11 II 4 und 5 SaarlPresseG befreit wird, kann unter Abdruckverlangen hier nur die Gegendarstellung selbst gemeint sein - eine sehr unsorgfältige Formulierung der Neufassung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)