unspezifizisch

  1. Begründet wurde die Entscheidung damit, daß die Forderungen der Verteidigung nach Nachermittlungen zum größten Teil zu unspezifizisch oder unbegründet seien und zur Beschaffung einzelner Akten keine monatelange Aussetzung des Verfahrens nötig sei. ( Quelle: TAZ 1996)