Der Schaden ist demnach nur gelegentlich des Fahrzeuggebrauchs eingetreten und unterfällt deshalb nicht der Kfz-Haftpflichtversicherung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Sozialleistungen sind gerade ein Hauptanwendungsfall dieses Gleichbehandlungssatzes, und die vorliegende VersorgungsO unterfällt ihm. Danach ist die Ungleichbehandlung von Frauen unzulässig.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)