Bei der konkreten Fragestellung, ob kirchliche Beamte den Bestechungstatbeständen der §§ 331 ff. StGB unterfallen, wäre überdies dem durch diese Vorschriften geschützten Rechtsgut besondere Beachtung zu schenken.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Danach unterfallen Gewinne aus Wertpapieren, die binnen eines Jahres gekauft und verkauft werden, der Steuer.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 19.07.2002)