Ebenso sollte sich der untergebene Partner nicht von anderen Kollegen "vor den Karren spannen lassen", weil er jetzt ja gute Beziehungen nach oben habe.
( Quelle: n-tv.de vom 09.03.2005)
Die Mitarbeiterin habe in der Firma über wichtige Angelegenheiten entschieden, zehn untergebene Kollegen betreut und in einzelnen Fällen auch ein Einstellungs- und Kündigungsrecht ausgeübt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.07.2002)