VERMIETUNG/STEUERN: Die Vermietung einer Wohnung an das unterhaltsberechtigte und ledige Kind kann künftig steuerlich geltend gemacht werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Wer über ein nicht gesperrtes Konto verfügt, darf jetzt monatlich 400 Mark statt 300 Mark abheben und dazu weitere 50 Mark für jedes "unterhaltsberechtigte Familienmitglied".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)