Das Jahressteuergesetz und die damit verbundenen staatlichen Leistungen dürften nicht dazu führen, daß unterhaltspflichtige Elternteile weniger Unterhalt zahlen müßten, begründete das Ministerium die Verordnung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Derzeit müssen Jugendämter immer dann mit Vorschüssen einspringen, wenn unterhaltspflichtige Väter ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Ein Beispiel: Hat der Vater Einkünfte von mehr als 8304 Euro (7680 Euro Unterhalt plus 624 Euro Freibetrag) im Jahr, kann das unterhaltspflichtige Kind in seiner Steuererklärung keinen Unterhaltsabzug geltend machen.
( Quelle: Die Welt vom 30.05.2005)
Benutzt die unterhaltspflichtige Person ein Postfach, gibt das zuständige Postamt Auskunft ( § 29 Absatz 2 BDSG).
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.02.2001)