unterhaltspflichtigen

  1. Grundsätzlich ist auch der Vermögensstamm für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines unterhaltspflichtigen Kindes heranzuziehen, wie die Richterin erläutert. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 09.06.2005)
  2. Dies trifft vor allem bei Vätern zu, die auf der sozialen Leiter abgerutscht sind, keine Arbeit haben oder für die Zahl ihrer unterhaltspflichtigen Kinder zuwenig verdienen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)