Bereits unmittelbar nach der Vergabe des Bauauftrags vor zwei Jahren hatten einige der unterlegenen Mitbewerber angekündigt, das Vergabeverfahren juristisch prüfen lassen zu wollen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.03.2004)
Niemand wird sich über die Wahl aufregen oder erregen, und selbst die unterlegenen Wettbewerber wittern nicht Unrat, was häufig bei Entscheidungen dieser Art der Fall ist.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.12.2002)