Es gehe nicht an, dass Aktienoptionen weiterhin dem normalen Satz der Einkommenssteuer unterliegen, obwohl sie für den Inhaber mit einem beträchtlichem Kursrisiko behaftet seien.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Für Demonstrationen gilt das Gleiche wie für Parlamentarier - unabhängig von ihrer Qualität unterliegen beide dem Schutz der Verfassung.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)