unterliegenden

  1. Die Ermittlung des Teiles der Gesamtversorgung, der neben der dem Splitting unterliegenden Anwartschaft der gesetzlichen Rentenversicherung als Anrecht auf die Betriebsrente ehezeitanteilig auszugleichen ist, ist keine Frage der Unverfallbarkeit. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Töpfer erklärte, die jetzige Anpassung an die Kostenentwicklung sei notwendig, um die Wirtschaftlichkeit der dem Kostenmietrecht unterliegenden Sozialwohnungen (klassischer 1. Förderweg) zu erhalten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Da sie keine beweglichen, dem Verschleiß durch Reibung unterliegenden Teile haben, sind sie laut Hersteller relativ wartungsarm. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.08.2002)
  4. Dort hat der erkennende Senat entschieden, daß Leistungen aus der Unfallpflichtversicherung von Luftfahrtunternehmen gem. § 50 LuftVG nicht zu dem der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb von Todes wegen gehörten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Zu den der Inhaltskontrolle unterliegenden Preisnebenabreden und Regelungen mit lediglich mittelbarer Auswirkung auf die Entgeltshöhe gehören nach der Rechtsprechung im Berichtszeitraum: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Daher seien in allen EU-Ländern Gesetzesinitiativen auf dem Weg, wonach künftig nur die der Bankenaufsicht unterliegenden Kreditinstitute solche vielseitig verwendbaren und vorausbezahlten Karten ausgeben dürfen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Er sehe nicht, wie es fairen Wettbewerb geben könne zwischen dem solidarisch finanzierten gesetzlichen System und Regeln der des Marktes unterliegenden privaten Versicherungen, erklärte Verbandsdirektor Volker Leienbach im Deutschlandradio. ( Quelle: )
  8. Die ebenfalls dem Jagdrecht unterliegenden Arten Auerhuhn, Birkhuhn und Haselhuhn seien fast ausgestorben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
  9. Infolge der geringeren Höhe der Vergütungen, die im Rahmen von nicht dem deutschen Recht unterliegenden Verträgen festgesetzt würden, komme es nämlich zu Einbußen an Steuererträgen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)