Damit unterscheidet sich diese Regelung, soweit sie auf Verfahrenskosten anzuwenden ist, grundlegend von den Kostenregelungen des Urteilsverfahrens, nach denen die unterlegene Partei die Verfahrenskosten zu tragen hat (vgl. § 91 ZPO).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Er unterscheidet die Bereiche des Germanischen, des Griechischen und des Romanischen, das sich seinerseits im Lauf der Jahrhunderte in drei Sprachen, Französisch, Provenzalisch und Italienisch, aufgespalten habe.
( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
Danach hat die Regierung am vergangenen Montag einen Entwurf vorgelegt, der sich in einigen Punkten wesentlich von dem zuvor erreichten Verhandlungsstand unterscheidet.
( Quelle: )