In Artikel IV wird die 'Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke' als 'unveräußerliches Recht aller Vertragsparteien' bezeichnet.
( Quelle: RTL vom 14.08.2005)
Er garantiert einen "Basiszugang" zum Wasser als unveräußerliches Recht.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Als Unterzeichnerstaat des Atomwaffensperrvertrags habe Iran ein "unveräußerliches Recht" auf eine eigenständige Urananreicherung.
( Quelle: Spiegel Online vom 06.08.2005)