Eine Aussicht, die als unverbaubar gilt, da sie über Naherholungsgebiet/Landschaftsschutzgebiet hinweg geht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.10.2002)
Der einzigartige Blick über den See auf den gegenüberliegenden Ort Steinbach und die dahinter aufragende Bergwelt ist absolut unverbaubar.
( Quelle: Die Welt 2001)