Als die gesetzwidrige Weisung publik wurde, steckte Grasser zurück und wollte plötzlich nur mehr eine unverbindliche Empfehlung gegeben haben.
( Quelle: TAZ 1997)
Den Kartellbehörden liegt bereits eine "unverbindliche Empfehlung" der Unternehmen vor, nach der bei neuen Verträgen vom Jahr 2001 an die Kaskoversicherung in zwei Teile aufgeteilt werden soll: Grundkasko und Unfallkasko.
( Quelle: Welt 1999)