So folgte das Gericht den "unwiderlegten Einlassungen der Angeklagten", die beteuert hatten, 1976 die "Sicherheit und Ordnung" der DDR durch einen "Spiegel"-Artikel Havemanns gegen die Ausbürgerung Wolf Biermanns tatsächlich verletzt gesehen zu haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)