Wieder einmal hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich als Reparaturbetrieb für ein unzulängliches neues Mietrecht betätigen müssen.
( Quelle: Abendblatt vom 25.12.2003)
Enge Zeitpläne, fehlende Geldmittel und unzulängliches Sicherheitsprogramm hätten das Handeln der Verantwortlichen geprägt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 28.08.2003)