Der Kassationsgerichtshof in Rom hob aber im vergangenen November den Freispruch auf: Die Urteilsbegründung bezeichneten die Richter als nicht schlüssig und unzusammenhängend.
( Quelle: Junge Freiheit 2000)
Nach Angaben der Zeitung sind jedoch viele der vorgeschlagenen neuen Wahlkreise völlig unzusammenhängend.
( Quelle: Spiegel Online vom 15.05.2003)