Die Autoren jedoch protestieren, weil Google urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreite und damit Geld verdienen wolle, ohne Lizenzen zu erwerben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.12.2005)
Danach steht dem User das Recht auf freien Werkgenuss zu: Er kann also mit dem urheberrechtlich geschützten Werk im Rahmen seiner Privatnutzung so verfahren, wie immer er es möchte.
( Quelle: Telepolis vom 05.08.2003)
Dort würden der Markt umgangen und urheberrechtlich geschützte Produkte "gestohlen".
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Wegen des Tauschs von urheberrechtlich geschützten Inhalten geraten nun verstärkt Schüler und Studenten ins Visier der Konzerne.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.04.2005)