ursprüngl

  1. Mit § 141b Abs. 1 AFG in der ursprüngl. Fassung des Ges. sollte eine Sicherung von rückständigen Lohnansprüchen für einen Zeitraum bis zu 3 Monaten vor Eintritt des Insolvenzereignisses gewährleistet werden, um eine wirtschaftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Der Vorsitzende unterschrieb die Verlängerungsverfügung am selben Tag; sie wurde dem Prozeßbevollmächtigten der Kl. jedoch erst nach Ablauf der ursprüngl. Frist bekannt gegeben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Aufhebung des ArbVerh. wird zwar häufig die Ruhegeldfrage mitgeregelt werden, so daß es auf die Auslegung der ursprüngl. Ruhegeldvereinbarung nicht mehr ankommt, doch zeigt eben unser Fall, daß die Dinge keineswegs so liegen müssen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Wahrscheinl. erklärt sich so auch die Erhöhung des Rentenbetrages über die ursprüngl. zugesagte Versorgungsgrenze hinaus. Für die vorgezogene Fälligkeit der Rente gibt es jedenfalls keine andere Begründung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Für schwerbeschädigte Pförtner, Wächter oder ArbN in Durchlaufbetrieben, die auch regelmäßig an Sonn- oder Feiertagen arbeiten, würde dadurch u.U. die Gefahr bestehen, daß der Zusatzurlaub kürzer ist, als vom Gesetzgeber ursprüngl. gewollt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)