Vergnügungsstätten und "Fast-Food"-Vorhaben sollen dann völlig ausgeschlossen werden.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 22.10.2005)
Eine weiter gehende Verwendung ist praktisch und rechtlich völlig ausgeschlossen und wird von niemandem, auch nicht von der Polizei oder sonst jemandem angestrebt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.01.2005)